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Auditcheckliste Teil 6 /
Hygienemanagement (ambulant) |
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Frage |
erfüllt |
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems |
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum: |
Anmerkung |
| ja |
nein |
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Hygienemanagement: |
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Zusatzinfo:
Das Hygienemanagement ist
Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle
notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen
Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Patienten
vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine
Hygienekommission (Qualitätszirkel) im ambulanten
Pflegedienst zu bilden, die eine
Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die
entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus
abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und
Arbeitsanweisungen.
Dabei unterliegt der Betreiber
zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa
dem Infektionsschutzgesetz, der
Medizinproduktebetreiberverordnung, der
Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften usw. |
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Betreibt der ambulante Pflegedienst ein
angemessenes Hygienemanagement?
Dabei sind folgende Bedingungen von
dem Pflegedienst zu erfüllen: |
Hat der Pflegedienst innerbetriebliche
Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit
Sterilgut festgelegt? |
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Gibt es schriftliche Anweisungen zur
Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser und
kontaminierter Gegenstände? |
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Werden diese innerbetrieblichen
Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft? |
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Sind die innerbetrieblichen
Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? |
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Sind alle im Rahmen des
Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel
vorhanden? |
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Verfügt jeder in der Pflege tätige
Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel? |
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Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen
insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung usw. zur Verfügung? |
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Zusatzinfo: Zu diesem Punkt
(Arbeitshilfen) werden
die Mitarbeiter befragt, und die Gutachter lassen sich
die entsprechenden Vorräte zeigen. |
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Verfügt der Pflegedienst über einen
schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen
des Infektionsschutzgesetzes erfüllt? |
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Zusatzinfo:
Der
Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die
Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte
Hygienestandards und Arbeitsanweisungen
für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit
Sterilgut, Ver- und Entsorgung von kontaminierten Abfällen
usw. |
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Führt der Pflegedienst durch
einen von ihm beauftragten Betriebsarzt für jeden
Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei? |
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Zusatzinfo:
Die Pflegedienste sind durch
die Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet, solche
arbeitsmedizinischen Vorsorgekarteien zu führen. Hier
werden freiwillige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
für die Mitarbeiter dokumentiert. Speziell Pflegekräfte
sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen und mit
gutem Beispiel bei den allgemeinen Impfungen wie etwa
Tetanus, Mumps, Masern, Röteln sowie Grippe vorangehen.
Des Weiteren wird hier festgehalten, ob gesundheitliche
Bedenken bestehen hinsichtlich der Tätigkeit in der
Pflege. Neu einzustellende Mitarbeiter können durch den
Betriebsarzt ebenfalls untersucht werden. |
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Hygieneplan: |
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Ein Hygieneplan kann folgendermaßen
aufgebaut sein: |
Erläuterung des betrieblichen
Hygienemanagements (Aufbau einer Hygienekommission,
Beschäftigung eines Hygienebeauftragten,
regelmäßige Risikoanalyse und -bewertung, Zusammenarbeit
mit dem Betriebsarzt, Schutzimpfungen für Mitarbeiter
usw.) |
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Personalhygiene (Schutzkleidung,
tragen von Schmuck, waschen der Arbeitskleidung usw.) |
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Hygiene bei spezieller
Behandlungspflege in der Pflege (darunter fallen etwa
Pflegestandards zu Injektionen, Wundverbände,
Insulininjektionen mit PEN, Katheterisierung der
Harnblase, Sekretabsaugung durch Mund und Nase,
Stomatherapie und -pflege, Tracheostoma- und
Kanülenpflege usw.) |
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Allgemeine Infektionshygiene, z.B.
Vorgehen bei MRSA, Umgang mit Abfall
insbesondere mit kontaminiertem Müll, Entsorgung von
Injektionskanülen in durchstichsicheren Behältern usw. |
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Sondermaßnahmen bei
Infektionserkrankungen / Parasitenbefall wie etwa
Scabies (Krätze), Durchfallerkrankungen oder Läusebefall |
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Standard "Umgang mit verwahrlosten
Patienten" |
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Zusatzinfo: Der Pflegedienst muss
sich darum bemühen, dass der Patient in seiner Umgebung
sauber und geschützt leben kann. Dazu gehört etwa der
Schutz vor Vergiftungen (z.B. durch verdorbene
Lebensmittel oder leicht zu erreichende Medikamente) und
Infektionen. Sollte das trotz vermehrter Anstrengungen
durch den Pflegedienst nicht umgesetzt werden können,
müssen die Gründe dafür fortlaufend in der
Pflegedokumentation dargelegt werden. Die
Pflegedokumentation muss auch zeigen, dass der
Pflegedienst alle denkbaren Maßnahmen ergriffen hat, um
die Hygieneanforderungen zu erfüllen. |
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regelmäßige Fortbildungen zum Thema
meldepflichtige Erkrankungen, deren Behandlung und
Ansteckungswege |
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ggf. regelmäßige mikrobiologische
Untersuchungen, z.B. Kontrolle von
Sterilisationsgeräten |
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Erste Hilfe |
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Wird der Hygieneplan einmal jährlich
auf seine Aktualität und Richtigkeit durch die
Hygienekommission des Pflegedienstes überprüft und
überarbeitet? |
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Können alle Mitarbeiter jederzeit auf
den Hygieneplan zugreifen? |
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Ist der Hygieneplan allen
Mitarbeitern bekannt, z.B. durch Unterschrift? |
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(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst
einen Hygienebeauftragten ernannt bzw. eine
Pflegefachkraft entsprechend
weitergebildet? |
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(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet
und die Kompetenzen des Hygienebeauftragten in einer
Stellenbeschreibung festgelegt? |
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Hygienekommission |
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(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst eine
Hygienekommission gebildet? |
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Zusatzinfo:
Die Hygienekommission kann sich aus
internen und externen Fachleuten zusammensetzen.
Innerhalb des Pflegedienstes sollten folgende Personen
beteiligt sein:
- der Betreiber des
Pflegedienstes
- der Hygienebeauftragte
- der Qualitätsbeauftragte
- die Pflegedienstleitung
Als externe Fachleute können z.B.
teilnehmen:
- Haus- und Fachärzte
- Betriebsarzt
- externe Dienstleister /
Kooperationspartner z.B. Apotheker
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Desinfektionsplan: |
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Enthält der Desinfektionsplan konkrete Festlegungen (was, wann,
womit, wie und wer) zur Desinfektion von Flächen, Wäsche
und Pflegehilfsmitteln? |
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Hygienevisiten: |
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(Zusätzlich): Werden Hygienevisiten
durchgeführt? |
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(Zusätzlich): Wer ist dafür
verantwortlich? |
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(Zusätzlich): Werden diese
dokumentiert? |
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(Zusätzlich): Werden die Ergebnisse
daraus ausgewertet und führen sie dann ggf. zu
Veränderungen im Hygienemanagement im Rahmen des
PDCA-Zyklus? |
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(Zusätzlich): Wird im Rahmen der
Hygienevisite kontrolliert, ob die betreffenden
Mitarbeiter die Händedesinfektion korrekt beherrschen
und ob der Hautschutzplan nachweisbar angewendet wird? |
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wiederkehrende Kontrollmaßnahmen: |
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Wer ist verantwortlich
für die regelmäßigen Gerätekontrollen und deren
Dokumentation nach der Medizinproduktebetreiberverordnung, z.B.
Blutdruckmessgerät, Blutzuckermessgerät usw.)? |
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Legen die Mitarbeiter
bei ihrer Einstellung eine
Gesundheitsbescheinigung vor, die bezeugt, dass sie frei
von ansteckenden Krankheiten sind oder können sie
alternativ ihre arbeitsmedizinische Vorsorgekartei vom
alten Arbeitgeber vorlegen? |
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Erste-Hilfe-Maßnahmen: |
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Wird das Personal einmal jährlich in
Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult und wird dieses
dokumentiert? |
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(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst
einen Standard "Notöffnung einer Wohnungstür"
entwickelt? |
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MRSA: |
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Verfügt der Pflegedienst über einen
Standard zum Umgang mit MRSA bei Patienten? Dieser
sollte laut Erhebungsbogen des MDK mindestens folgende
Punkte enthalten: |
Schutzmaßnahmen vor Kontamination
sowie die Information aller mit dem Patienten in Kontakt
kommenden Personen |
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Hygienemaßnahmen, z.B. Händehygiene,
Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhen
bei direktem Patientenkontakt oder Verbandwechsel |
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Maßnahmen bei Verlegung und Transport
in andere Einrichtungen (insbesondere Information der
Zieleinrichtung, Beschränkung auf medizinisch notwendige
Transporte) |
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Werden die Mitarbeiter nachweislich
geschult zum Thema MRSA? |
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