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Auditcheckliste Teil 6 / Hygienemanagement (ambulant)

Frage erfüllt Verantwortlich für die Beseitigung des Problems Mangel wird abgestellt spätestens bis zum: Anmerkung
ja nein
Hygienemanagement:
Zusatzinfo:

Das Hygienemanagement ist Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Patienten vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine Hygienekommission (Qualitätszirkel) im ambulanten Pflegedienst zu bilden, die eine Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und Arbeitsanweisungen.

Dabei unterliegt der Betreiber zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa dem Infektionsschutzgesetz, der Medizinproduktebetreiberverordnung, der Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften usw.

Betreibt der ambulante Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement?

Dabei sind folgende Bedingungen von dem Pflegedienst zu erfüllen:

Hat der Pflegedienst innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit Sterilgut festgelegt? O O      
Gibt es schriftliche Anweisungen zur Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser und kontaminierter Gegenstände? O O      
Werden diese innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft? O O      
Sind die innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? O O      
Sind alle im Rahmen des Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel vorhanden? O O      
Verfügt jeder in der Pflege tätige Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel? O O      
Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung usw. zur Verfügung? O O      
Zusatzinfo: Zu diesem Punkt (Arbeitshilfen) werden die Mitarbeiter befragt, und die Gutachter lassen sich die entsprechenden Vorräte zeigen.
Verfügt der Pflegedienst über einen schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt? O O      
Zusatzinfo:

Der Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte Hygienestandards und Arbeitsanweisungen für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit Sterilgut, Ver- und Entsorgung von kontaminierten Abfällen usw.

Führt der Pflegedienst durch einen von ihm beauftragten Betriebsarzt für jeden Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei? O O      
Zusatzinfo:

Die Pflegedienste sind durch die Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet, solche arbeitsmedizinischen Vorsorgekarteien zu führen. Hier werden freiwillige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für die Mitarbeiter dokumentiert. Speziell Pflegekräfte sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen und mit gutem Beispiel bei den allgemeinen Impfungen wie etwa Tetanus, Mumps, Masern, Röteln sowie Grippe vorangehen. Des Weiteren wird hier festgehalten, ob gesundheitliche Bedenken bestehen hinsichtlich der Tätigkeit in der Pflege. Neu einzustellende Mitarbeiter können durch den Betriebsarzt ebenfalls untersucht werden.

Hygieneplan:
Ein Hygieneplan kann folgendermaßen aufgebaut sein: Erläuterung des betrieblichen Hygienemanagements (Aufbau einer Hygienekommission, Beschäftigung eines Hygienebeauftragten, regelmäßige Risikoanalyse und -bewertung, Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, Schutzimpfungen für Mitarbeiter usw.) O O      
Personalhygiene (Schutzkleidung, tragen von Schmuck, waschen der Arbeitskleidung usw.) O O      
Hygiene bei spezieller Behandlungspflege in der Pflege (darunter fallen etwa Pflegestandards zu Injektionen, Wundverbände, Insulininjektionen mit PEN, Katheterisierung der Harnblase, Sekretabsaugung durch Mund und Nase, Stomatherapie und -pflege, Tracheostoma- und Kanülenpflege usw.) O O      
Allgemeine Infektionshygiene, z.B. Vorgehen bei MRSA, Umgang mit Abfall insbesondere mit kontaminiertem Müll, Entsorgung von Injektionskanülen in durchstichsicheren Behältern usw. O O      
Sondermaßnahmen bei Infektionserkrankungen / Parasitenbefall wie etwa Scabies (Krätze), Durchfallerkrankungen oder Läusebefall O O      
Standard "Umgang mit verwahrlosten Patienten" O O      
Zusatzinfo: Der Pflegedienst muss sich darum bemühen, dass der Patient in seiner Umgebung sauber und geschützt leben kann. Dazu gehört etwa der Schutz vor Vergiftungen (z.B. durch verdorbene Lebensmittel oder leicht zu erreichende Medikamente) und Infektionen. Sollte das trotz vermehrter Anstrengungen durch den Pflegedienst nicht umgesetzt werden können, müssen die Gründe dafür fortlaufend in der Pflegedokumentation dargelegt werden. Die Pflegedokumentation muss auch zeigen, dass der Pflegedienst alle denkbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen.
  regelmäßige Fortbildungen zum Thema meldepflichtige Erkrankungen, deren Behandlung und Ansteckungswege O O

 

     
ggf. regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen, z.B. Kontrolle von Sterilisationsgeräten O O      
Erste Hilfe O O      
Wird der Hygieneplan einmal jährlich auf seine Aktualität und Richtigkeit durch die Hygienekommission des Pflegedienstes überprüft und überarbeitet? O O      
Können alle Mitarbeiter jederzeit auf den Hygieneplan zugreifen? O O      
Ist der Hygieneplan allen Mitarbeitern bekannt, z.B. durch Unterschrift? O O      
(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst einen Hygienebeauftragten ernannt bzw. eine Pflegefachkraft entsprechend weitergebildet? O O      
(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet und die Kompetenzen des Hygienebeauftragten in einer Stellenbeschreibung festgelegt? O O      
Hygienekommission
(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst eine Hygienekommission gebildet? O O      
Zusatzinfo:

Die Hygienekommission kann sich aus internen und externen Fachleuten zusammensetzen. Innerhalb des Pflegedienstes sollten folgende Personen beteiligt sein:

  • der Betreiber des Pflegedienstes
  • der Hygienebeauftragte
  • der Qualitätsbeauftragte
  • die Pflegedienstleitung

Als externe Fachleute können z.B. teilnehmen:

  • Haus- und Fachärzte
  • Betriebsarzt
  • externe Dienstleister / Kooperationspartner z.B. Apotheker
Desinfektionsplan:
Enthält der Desinfektionsplan konkrete Festlegungen (was, wann, womit, wie und wer) zur Desinfektion von Flächen, Wäsche und Pflegehilfsmitteln? O O      
Hygienevisiten:
(Zusätzlich): Werden Hygienevisiten durchgeführt? O O      
(Zusätzlich): Wer ist dafür verantwortlich? O O      
(Zusätzlich): Werden diese dokumentiert? O O      
(Zusätzlich): Werden die Ergebnisse daraus ausgewertet und führen sie dann ggf. zu Veränderungen im Hygienemanagement im Rahmen des PDCA-Zyklus? O O      
(Zusätzlich): Wird im Rahmen der Hygienevisite kontrolliert, ob die betreffenden Mitarbeiter die Händedesinfektion korrekt beherrschen und ob der Hautschutzplan nachweisbar angewendet wird? O O      
wiederkehrende Kontrollmaßnahmen:
Wer ist verantwortlich für die regelmäßigen Gerätekontrollen und deren Dokumentation nach der Medizinproduktebetreiberverordnung, z.B. Blutdruckmessgerät, Blutzuckermessgerät usw.)? O O      
Legen die Mitarbeiter bei ihrer Einstellung eine Gesundheitsbescheinigung vor, die bezeugt, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind oder können sie alternativ ihre arbeitsmedizinische Vorsorgekartei vom alten Arbeitgeber vorlegen? O O      
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Wird das Personal einmal jährlich in Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult und wird dieses dokumentiert? O O      
(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst einen Standard "Notöffnung einer Wohnungstür" entwickelt? O O      
MRSA:
Verfügt der Pflegedienst über einen Standard zum Umgang mit MRSA bei Patienten? Dieser sollte laut Erhebungsbogen des MDK mindestens folgende Punkte enthalten: Schutzmaßnahmen vor Kontamination sowie die Information aller mit dem Patienten in Kontakt kommenden Personen O O      
Hygienemaßnahmen, z.B. Händehygiene, Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhen bei direktem Patientenkontakt oder Verbandwechsel O O      
Maßnahmen bei Verlegung und Transport in andere Einrichtungen (insbesondere Information der Zieleinrichtung, Beschränkung auf medizinisch notwendige Transporte) O O      
Werden die Mitarbeiter nachweislich geschult zum Thema MRSA? O O      

Annika Klugkist, Wohrsberg 84, 29410 Böddenstedt, Telefon: (0179) 50 25 498, Fax (0721) 15 14 08 728, E-Mail: info@pqsg.de