Auditcheckliste Teil 6 /
Hygienemanagement (stationär) |
Frage |
erfüllt |
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems |
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum: |
Anmerkung |
ja |
nein |
Allgemeines |
Zusatzinfo:
Beim Thema Hygiene überprüft der MDK
nur stichprobenartig und relativ oberflächlich. Er
achtet vor allem auf Kriterien wie optische Sauberkeit,
Ordnung und Geruch. Sollten den Gutachtern aber Mängel
auffallen, so informieren sie die zuständige Behörde,
wie etwa das Gesundheitsamt. Zusätzlich können sie
andere vorhandene Prüfunterlagen zur Hygiene einsehen. |
Zeigt sich die Einrichtung insgesamt
in einem sauberen und hygienischen Zustand? Überprüft
werden: |
Eingangsbereich |
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Bewohnerzimmer |
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Dienstzimmer |
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Sanitärräume |
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Aufenthaltsräume der Bewohner |
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Hilfsmittel |
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Kleidung der Mitarbeiter |
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räumliche Trennung von Arbeits- und
Hilfsmitteln |
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Teilung des Wäscheraums in eine reine
und unreine Seite |
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Hygienemanagement: |
Zusatzinfo:
Das Hygienemanagement ist
Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle
notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen
Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Bewohner
vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine
Hygienekommission in der Einrichtung zu bilden, die eine
Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die
entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus
abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und
Betriebs- und Arbeitsanweisungen.
Dabei unterliegt der Betreiber
zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa
dem Infektionsschutzgesetz, der
Arbeitsstättenverordnung, der
Betriebssicherheitsverordnung, der
Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Biostoffverordnung usw. |
Betreibt die Einrichtung ein
angemessenes Hygienemanagement?
Dabei sind folgende Bedingungen von
der Pflegeeinrichtung zu erfüllen: |
Hat das Haus innerbetriebliche
Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit
Sterilgut festgelegt? |
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Gibt es schriftliche Anweisungen zur
Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser und
kontaminierter Gegenstände? |
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Werden diese innerbetrieblichen
Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft? |
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Sind die innerbetrieblichen
Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? |
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Sind alle im Rahmen des
Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel
vorhanden? |
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(zusätzlich): Stehen die
Desinfektionsmittel außerhalb der Reichweite der
Bewohner insbesondere von kognitiv
eingeschränkten Personen? |
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Und werden Händedesinfektionsmittel
regelmäßig auf den Bestand hin überprüft und ggf.
abgelaufenes Händedesinfektionsmittel ausgetauscht? |
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Stehen den Mitarbeitern auf den
Wohnbereichen im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen
insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung und
Händedesinfektionsmittel zur Verfügung? |
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Zusatzinfo: Zu diesem Punkt werden
die Mitarbeiter befragt, und die Gutachter lassen sich
die entsprechenden Vorräte zeigen. |
Verfügt die Einrichtung über einen
innerbetrieblichen Hygieneplan, der die Anforderungen
des Infektionsschutzgesetzes erfüllt? |
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Zusatzinfo:
Dieser Hygieneplan sollte alle
Bereiche einer Pflegeeinrichtung abdecken, wie etwa den
Pflegebereich, die Hauswirtschaft, ggf. die Wäscherei,
die Lebensmittelhygiene und die Haustechnik. Der
Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die
Mitarbeiter aller Bereiche sein. Er enthält detaillierte
Hygienestandards sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen
für konkrete Situationen wie etwa Reinigung
von Flächen, Umgang mit
Sterilgut, Desinfektion und Ver- und Entsorgung von
Abfällen. |
Führt die Pflegeeinrichtung durch
einen von ihr beauftragten Betriebsarzt für jeden
Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei? |
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Zusatzinfo:
Die Pflegeeinrichtungen sind durch
die Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet, solche
arbeitsmedizinischen Vorsorgekarteien zu führen. Hier
werden freiwillige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
für die Mitarbeiter dokumentiert. Speziell Pflegekräfte
sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen und mit
gutem Beispiel bei den allgemeinen Impfungen wie etwa
Tetanus, Mumps, Masern, Röteln sowie Grippe vorangehen.
Des Weiteren wird hier festgehalten, ob gesundheitliche
Bedenken bestehen hinsichtlich der Tätigkeit in der
Pflege. Neu einzustellende Mitarbeiter können durch den
Betriebsarzt ebenfalls untersucht werden. |
Hygieneplan:
Ein Hygieneplan kann folgendermaßen
aufgebaut sein: |
Erläuterung des betrieblichen
Hygienemanagements (Aufbau einer Hygienekommission,
Beschäftigung von Hygiene- und Sicherheitsbeauftragten,
regelmäßige Risikoanalyse und -bewertung, Zusammenarbeit
mit dem Betriebsarzt, Schutzimpfungen für Mitarbeiter
usw.) |
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Personalhygiene (Schutzkleidung,
tragen von Schmuck, waschen der Arbeitskleidung usw.) |
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Verhalten der Mitarbeiter bei Nadelstichverletzungen und anderen Verletzungen |
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Verhalten und Konsequenzen bei Infektionskrankheiten der Mitarbeiter und Hautläsionen
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Hygiene bei spezieller
Behandlungspflege in der Pflege (darunter fallen etwa
Pflegestandards zu Injektionen, Wundverbände,
Insulininjektionen mit PEN, Katheterisierung der
Harnblase, Sekretabsaugung durch Mund und Nase,
Stomatherapie und -pflege, Tracheostoma- und
Kanülenpflege, Umgang mit Absaugsystemen, Umgang mit Beatmungsgeräten usw.) |
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Detaillierte Reinigungs- und
Desinfektionspläne für alle Bereiche, die genau
beschreiben, mit welchen Desinfektionsverfahren und
-mitteln gearbeitet werden muss, z.B. im Bereich
Reinigung "Behandlung von Fußböden und Gegenständen",
"regelmäßige Entkalkung und Reinigung der Duschköpfe"
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Allgemeine Infektionshygiene z.B.
Händedesinfektion und Hautschutz, Standard Schlussdesinfektion nach
einer Infektionskrankheit, Umgang mit Abfall
insbesondere mit kontaminiertem Müll |
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Sondermaßnahmen bei
Infektionserkrankungen / Parasitenbefall wie etwa
Vorgehen bei MRSA, Scabies (Krätze), Durchfallerkrankungen oder Läusebefall |
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Lebensmittel- und Wäschereihygiene,
z.B. jährliche Belehrung des Personals im Küchen- und
Lebensmittelbereich über Hygienemaßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz, Dienstanweisung "Umgang mit
Lebensmitteln" (Stichwort: Lebensmittel im
Medikamentenkühlschrank), Standard "Waschen von
infektiöser Wäsche", Trennung von reinen und unreinen
Bereichen |
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regelmäßige Kontrollen der
Industriegeräte auf ihre Reinigungs- und
Desinfektionswirkung, z.B. Steckbeckenspülautomaten,
Industriegeschirrspülmaschinen, Industriewaschmaschinen |
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regelmäßige mikrobiologische
Untersuchungen, z.B. jährliche Trinkwasseruntersuchungen
auf Legionellen, Abklatsch oder andere Nachweismethoden
zur Wirksamkeit der Händedesinfektion des Küchen- und
Pflegepersonals, ggf. Kontrolle von
Sterilisationsgeräten |
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Umgang mit Medikamenten und deren
Aufbewahrung |
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hygienische Aufbereitung von
Medizinprodukten sowie Pflegehilfsmitteln (Reinigung und
Wartung von z.B. Ultraschallverneblern,
Inhalationsgeräten, Reinigung und Desinfektion von
Duschstühlen, die nicht personenbezogen genutzt werden) |
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Schädlingsbekämpfung und -prophylaxe
sowie Tierhaltung in der Einrichtung |
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Erste Hilfe |
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Wird der Hygieneplan einmal jährlich
auf seine Aktualität und Richtigkeit durch die
Hygienekommission der Einrichtung überprüft und
überarbeitet? |
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Können alle Mitarbeiter jederzeit auf
den Hygieneplan zugreifen? |
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Ist der Hygieneplan allen
Mitarbeitern bekannt, z.B. durch Unterschrift? |
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(Zusätzlich): Hat die Einrichtung
einen Hygienebeauftragten ernannt bzw. eine
Pflegefachkraft / Hauswirtschaftskraft entsprechend
weitergebildet? |
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Zusatzinfo:
Für große Häuser lohnt es sich ggf.
zwei Hygienebeauftragte in einer Einrichtung zu
benennen. Einen aus der Pflege und einen aus der
Hauswirtschaft, da beide Bereiche detaillierte
Fachkenntnisse erfordern. |
(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet
und die Kompetenzen des Hygienebeauftragten in einer
Stellenbeschreibung festgelegt? |
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(Zusätzlich): Hat die Einrichtung
einen Beauftragten für die Arbeitssicherheit benannt? |
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(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet
und die Kompetenzen des Beauftragten für
Arbeitssicherheit in einer Stellenbeschreibung
festgelegt? |
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Hygienekommission |
Hat die Einrichtung eine
Hygienekommission gebildet? |
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Zusatzinfo:
Die Hygienekommission kann sich aus
internen und externen Fachleuten zusammensetzen.
Innerhalb der Einrichtung sollten folgende Personen
beteiligt sein:
- die Heimleitung
- der Hygienebeauftragte
- der Sicherheitsbeauftragte
- der Qualitätsbeauftragte
- die Pflegedienstleitung
- die Hauswirtschaftsleitung
- die Leitung der Haustechnik
Als externe Fachleute können z.B.
teilnehmen:
- Haus- und Fachärzte
- Betriebsarzt
- externe Dienstleister /
Kooperationspartner z.B. Apotheker
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Reinigungs- und
Desinfektionspläne: |
Sind die Reinigungs- und
Desinfektionspläne an den entsprechenden Stellen gut
sichtbar aufgehängt, z.B. in den Pflegefunktionsräumen,
Küche, Toiletten? |
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Enthalten die Reinigungs- und
Desinfektionspläne konkrete Festlegungen (was, wann,
womit, wie und wer) zur Reinigung und Desinfektion sowie
Angaben zur Überwachung der Maßnahmen insbesondere bei
Fremdvergabe? |
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Hygienevisiten: |
(Zusätzlich): Werden Hygienevisiten
im Haus durchgeführt? |
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(Zusätzlich): Wer ist dafür
verantwortlich? Ist dieses definiert? |
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(Zusätzlich): Werden diese
dokumentiert? |
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(Zusätzlich): Werden die Ergebnisse
daraus ausgewertet und führen sie dann ggf. zu
Veränderungen im Hygienemanagement im Rahmen des
PDCA-Zyklus? |
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(Zusätzlich): Wird im Rahmen der
Hygienevisite kontrolliert, ob die betreffenden
Mitarbeiter die Händedesinfektion korrekt beherrschen
und ob der Hautschutzplan nachweisbar angewendet wird? |
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wiederkehrende Kontrollmaßnahmen: |
(Zusätzlich): Wer ist verantwortlich
für die bakteriologischen Gerätekontrollen und deren
Dokumentation? Ist dieses definiert? |
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jährliche Überprüfungen: Reinheit des
Trinkwassers (frei von Infektionserregern laut
Trinkwasserverordnung) und Legionellenprophylaxe, in
Badewannen integrierte Desinfektionsgeräte |
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zweimal jährliche Überprüfungen:
Waschmaschinen, Geschirrspüler,
Steckbeckenspülautomaten,
Desinfektionsmitteldosieranlagen, Inhalationsgeräte |
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Werden im Hygieneplan im Rahmen der
Legionellenprophylaxe selten benutzte Wasserhähne, z.B.
in einem Gästezimmer oder in Lagerräumen, erfasst und
regelmäßig aufgedreht, und wird dieses
dokumentiert? |
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Liegt zu jedem neu aufgenommenen
Bewohner ein ärztliches Attest vor, in dem bescheinigt
wird, dass er frei von einer ansteckungsfähigen
Lungentuberkulose ist? |
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Zusatzinfo:
Das Infektionsschutzgesetz § 36 Abs.
4 legt fest, dass vor der unmittelbaren Aufnahme oder
kurz danach in einem Alten- und Pflegeheim der Leitung
ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist, dass der
Betreffende frei von einer ansteckungsfähigen
Lungentuberkulose ist. |
(Zusätzlich): Legen die Mitarbeiter
bei ihrer Einstellung in der Einrichtung eine
Gesundheitsbescheinigung vor, die bezeugt, dass sie frei
von ansteckenden Krankheiten sind oder können sie
alternativ ihre arbeitsmedizinische Vorsorgekartei vom
alten Arbeitgeber vorlegen? |
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Erste-Hilfe-Maßnahmen: |
Wird das Personal
mindestens alle zwei Jahre in
Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult und wird dieses
dokumentiert? |
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Wurde durch die Einrichtung ein
"Ersthelfer" benannt, also eine Person, die ausgebildet
ist und in der Einrichtung verfügbar sein muss? |
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Hält die Einrichtung ausreichend
Verbandskästen vor? |
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MRSA: |
Verfügt die Einrichtung über einen
Standard zum Umgang mit MRSA bei Bewohnern? Dieser
sollte laut Erhebungsbogen des MDK mindestens folgende
Punkte enthalten: |
Schutzmaßnahmen vor Kontamination
sowie die Information aller mit dem Bewohner in Kontakt
kommenden Personen |
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Meldepflicht laut § 6 Abs. 3
Infektionsschutzgesetz für gehäuftes Auftreten
nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer
Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird |
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Hygienemaßnahmen, z.B. Händehygiene,
Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhen
bei direktem Patientenkontakt oder Verbandwechsel |
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Desinfektions- und
Reinigungsmaßnahmen des Bewohnerzimmers, der
Pflegeutensilien, Instrumente, Wäsche und Textilien, des
Essgeschirrs sowie z.B. bei der Nutzung des
Stationsbades |
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Unterbringung in Einzelzimmern bei
Bewohnern, die abgesaugt werden müssen, Bewohnern mit
starker Sekretabsonderung, nässenden Ekzemen, stark
ausgetrockneter oder schuppender Haut |
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Regelungen zur Aufhebung der
Unterbringung im Einzelzimmer (wenn frühestens 3 Tage
nach Abschluss der Behandlung 3 x Kontrollabstriche im
mindestens Tagesabstand abgenommen werden und diese alle
negativ sind) |
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Maßnahmen bei Verlegung und Transport
in andere Einrichtungen (insbesondere Information der
Zieleinrichtung, Beschränkung auf medizinisch notwendige
Transporte) |
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Abschlussdesinfektion aller
Gegenstände und Flächen nach Entlassung oder
erfolgreicher MRSA-Sanierung. |
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Zusatzinfo:
Auch wenn aktuell kein Patient mit MRSA-Besiedelung gepflegt wird, sollte stets ein aktueller MRSA-Standard vorghalten werden.
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Werden die Mitarbeiter nachweislich
geschult zum Thema MRSA? |
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